Neue Bauschuttgebührensatzung, gültig ab 20.03.2024

Gebührensatzung für die Annahme von Bauschutt im Wertstoffhof Rudelzhausen vom 18.03.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Rudelzhausen beschloss am 18.03.2024 den Erlass der Gebührensatzung für die Annahme von Bauschutt im Wertstoffhof Rudelzhausen (Bauschuttgebührensatzung). Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung, also am 20.03.2024, in Kraft.

Die Satzung liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr und Montag/Mittwoch/Donnerstag von 13:00 – 16:00 Uhr) nach vorheriger Terminvereinbarung barrierefrei im Rathaus der Gemeinde Rudelzhausen, Kirchplatz 10, 84104 Rudelzhausen, Zimmer-Nr. OG 02, zur Einsicht aus. Außerdem kann sie auf der Gemeindehomepage unter https://www.gemeinde-rudelzhausen.de/Ortsrecht.n33.html eingesehen werden.