Herzlich willkommen in Rudelzhausen, Landkreis Freising

Das Rathausgebäude ist zu den Öffnungszeiten (Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr und Mo - Mi 13:00 - 16:00 Uhr) offen zugänglich. Eine Terminvereinbarung für Ihr Anliegen ist erforderlich, um Wartezeiten zu vermeiden. Kurzfristige Termine sind möglich.

Aktuelles aus der Gemeinde

Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) bzw. Sachbearbeiter/in (m/w/d)

Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) bzw. Sachbearbeiter/in (m/w/d)

Der Zweckverband Wasserversorgung Hallertau sucht für seinen Standort in Au i. d. Hallertau (PLZ 84072) zum 01.06.2024 oder zu einem späteren Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) bzw. Sachbearbeiter/in (m/w/d) mit abgeschlossener kaufmännischer Berufsausbildung.

 

Neue Bauschuttgebührensatzung, gültig ab 20.03.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Rudelzhausen beschloss am 18.03.2024 den Erlass der Gebührensatzung für die Annahme von Bauschutt im Wertstoffhof Rudelzhausen (Bauschuttgebührensatzung). Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung, also am 20.03.2024, in Kraft.Die Satzung liegt während der allge

 
Informationsblatt

Informationsblatt

Unser Informationsblatt erscheint bis zu viermal im Jahr und wird mit der Post an sämtliche Haushalte verteilt. Als Bürger*Innen werden Sie über aktuelle Themen, die unsere Gemeinde betreffen, informiert. Für Fragen zum Inhalt steht Ihnen unser Erster Bürgermeister gerne zur Verfügung.Veröffentlichu

 

Verfahren zur Festsetzung eines Wasserschutzgebiets für die Brunnen XIV und XV "Grafendorfer Forst"

Hier finden Sie die Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit in dem Wasserrechtsverfahren: Bekanntmachung

 
Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten

Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten

Unsere Gemeindebürgerin Anna Schwanner und unser Gemeindebürger Ludwig Neumaier wurden für ihre Verdienste im Ehrenamt ausgezeichnet!

 

Digitaler Bauantrag ab 01.03.2024

Ob auf Papier oder online: Ab 1. März 2024 ist zwingend die Bauaufsichtsbehörde, das Landratsamt Freising, der erste Empfänger und nicht mehr die Gemeinde.