15. Änderung des Flächennutzungsplans (Solaranlage Berg Süd II)

15. Änderung FNP - rechtskräftig

Durch die Änderung des Flächennutzungsplans soll ermöglicht werden, im Ortsteil Berg eine Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer Teilfläche des Flurstücks Nr. 187 in der Gemarkung Berg zu errichten. Die Planfläche (Photovoltaikanlage mit Grün- und Ausgleichsflächen) weist eine Größe von 2,9 ha auf.

Das Planungsgebiet liegt im Ortsteil Berg in der Gemeinde Rudelzhausen. Unmittelbar nördlich des Grundstücks verläuft die Kreisstraße FS 42 zwischen Berg und Oberhinzing und westlich anschließend die Gemeindeverbindungsstraße nach Osterwaal. Östlich verläuft entlang der Planflächen die Gemeindeverbindungsstraße von Berg nach Schlag.

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan Planungsstand vom 29.04.1996, genehmigt am 12.08.1996 und bekannt gemacht am 17.10.1996, stellt diesen Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dar. Durch die Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes wird die Planungsfläche als Sondergebiet nach §11 BauNVO für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage ausgewiesen.

Die 15. Änderung des Flächennutzungsplans wurde dem Landratsamt mit Schreiben vom 06.11.2018, im Landratsamt eingegangen am 07.11.2018, zur Genehmigung vorgelegt. Mit Ablauf des 07.02.2019 ist gem. § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB die Genehmigungsfiktion eingetreten und die Genehmigung galt damit als erteilt. Der Eintritt der Genehmigungsfiktion wurde gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) am 09.07.2019 ortsüblich bekannt gemacht.