Informationsblatt

Titelseite Informationsblatt Winter 2023

Unser Informationsblatt erscheint bis zu viermal im Jahr und wird mit der Post an sämtliche Haushalte verteilt. Als Bürger*Innen werden Sie über aktuelle Themen, die unsere Gemeinde betreffen, informiert. Für Fragen zum Inhalt steht Ihnen unser Erster Bürgermeister gerne zur Verfügung.

Veröffentlichung einer Anzeige

Durch die Verteilung an sämtliche Haushalte der Gemeinde und die Bekanntmachung auf unserer Internetseite erzielt unser Informationsblatt eine hohe lokale Werbewirksamkeit.

Ihre Anzeige oder jede Änderung Ihrer Anzeige wird nach Zusendung in der nächstmöglichen Ausgabe abgedruckt. Ihre Anzeige sollte dementsprechend eher allgemein und nicht zeitpunktbezogen gehalten sein.

Die Anzeigenseiten sind im Informationsblatt auf den letzten 1-2 Seiten zu finden. Diese Seiten werden in Anzeigenplätze à 6cm breit x 4,5cm hoch (Anzeigenvariante 1) aufgeteilt, d.h. es finden 6 Anzeigen untereinander und 3 Anzeigen nebeneinander Platz. Insgesamt gibt es auf einer Seite 18 Plätze für Anzeigen. Für diese einzelnen Plätze ist ein Festpreis pro Platz in Höhe von 20,00 € netto festgelegt.

Eine Buchung von zwei nebeneinanderliegenden oder untereinanderliegenden Plätzen für eine größere Anzeige ist möglich, vorausgesetzt, diese Plätze sind nicht bereits belegt. Diese Anzeige in doppelter Größe hat dementsprechend entweder 12cm breit x 4,5cm hoch (2 nebeneinanderliegende Plätze, Anzeigenvariante 2) oder 6cm breit x 9cm hoch (2 untereinanderliegende Plätze, Anzeigenvariante 3). Bei Buchung der doppelten Größe beträgt der Festpreis 35,00 € netto.

Alle Anzeigenpreise gelten zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Bis 31.12.2024 fällt keine Umsatzsteuer an. Ab 01. Januar 2025 wird nach §2b UStG die Umsatzsteuer auf den vollen Steuersatz (aktuell 19%) erhoben.

Bitte senden Sie Ihre Anzeige in den entsprechenden Maßen als Bild-/Grafik-Datei (oder pdf) an info@gemeinde-rudelzhausen.de. Geben Sie bitte zudem an, ob Ihre Anzeige einmalig oder dauerhaft geschalten werden soll und wie viele Anzeigenplätze (einen/ mehrere respektive zwei nebeneinander/ zwei untereinander) Sie buchen möchten.

Bei einer dauerhaften Anzeigenschaltung können Sie jederzeit Ihre Anzeige zur nächstmöglichen Ausgabe schriftlich, auch per E-Mail, kündigen.

Veröffentlichung von personenbezogenen Daten bei Eheschließung, Geburt oder Sterbefall

Die Bekanntgabe personenbezogener Daten im Gemeindeblatt, kommt aus datenschutzrechtlichen Gründen nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung in Betracht. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik Rathaus & Politik - Formulare unter der Überschrift Gemeindeblatt. Dies können Sie ausdrucken, ausfüllen und der Verwaltung in Papierform sowie unterschrieben zukommen lassen.