Informationen rund um das Thema Bauantrag

Sie wollen einen Neu-, An- oder Umbau erstellen?

Dann gibt es eine Reihe von Vorschriften und Regeln zu beachten. Unter "Weiterführende Links" am Ende dieser Seite finden Sie Informationen zum Thema aus dem Bayernportal. Im Bayernportal reichen Sie zudem seit 01. März 2024 Ihren Bauantrag, ihren Abgrabungsantrag, ihren Änderungsantrag sowie ihre Unterlagen im  Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. für eine verfahrensfreie Abgrabung online ein oder ergänzen fehlende Angaben und Unterlagen online zu bereits eingereichten Vorgängen.

Ob auf Papier oder online: Seit 1. März 2024 ist zwingend die Bauaufsichtsbehörde, das Landratsamt Freising, der erste Empfänger und nicht mehr die Gemeinde.

Der eingereichte Bauantrag wird im ersten Schritt vom Landratsamt auf Vollständigkeit überprüft. Sollten noch Dokumente fehlen, dann kümmert sich das Landratsamt darum, diese nachzufordern und den Antrag zu vervollständigen. Erst danach gehen die Unterlagen anhand der Flurnummer und Gemarkung an die jeweilige Gemeindeverwaltung. Der Gemeinderat entscheidet ggf. daraufhin über das notwendige Einvernehmen. Parallel dazu werden weitere zu beteiligende Stellen wie beispielsweise die Bereiche Naturschutz, Wasserrecht oder auch andere Behörden wie Wasserwirtschaftsamt oder Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in den Vorgang mit einbezogen.