Ablesung Gartenwasserzähler

Bitte lesen Sie Ihren Gartenwasserzähler jährlich einmal ab und melden Sie den Stand unaufgefordert der Gemeinde bis spätestens 31. Dezember. Wenn keine Meldung eingeht, kann der entsprechende Gartenverbrauch nicht von Ihren Benutzungsgebühren der Entwässerung abgezogen werden. Bitte beachten Sie, dass die Befüllung eines Pools über den Gartenwasserzähler unzulässig ist.

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