Einbeziehungssatzung Bahnhofstraße

EBS Bahnhofstraße

Die Satzung dient der Neuausweisung einer Wohnbaufläche auf dem Grundstück Flur-Nr. 408/8 zur Deckung des Bedarfes der einheimischen Bevölkerung. Das Grundstück soll dazu in den Ortsteilbereich einbezogen werden. Durch die Einbeziehung des Grundstückes wird die im Flächennutzungsplan der Gemeinde dargestellte Grenze des bebauten Innenbereiches nur geringfügig überschritten und das im Baubestand bereits vorhandene Prinzip einer dreireihigen Bebauung entlang der Bahnhofstraße nicht überschritten. Die Planung ist deshalb mit der städtebaulichen Planungsabsicht des Ortsteilbereiches vereinbar.


Die Bebauung ist durch die direkten Nachkommen des Eigentümers vorgesehen. Die Ausweisung dient dadurch auch der Erhaltung einer sozialen Bevölkerungsstruktur im ländlichen Raum sowie einer geordneten städtebaulichen Entwicklung des Ortsteiles Enzelhausen unter Einbeziehung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes.


Dazu wird im Ortsteil Tegernbach auf einer Teilfläche der Flur-Nr. 186 eine räumlich vom Einbeziehungsbereich getrennte Ausgleichfläche ausgewiesen, die als extensives Grünland mit Obstbaumpflanzung festgesetzt und dinglich gesichert wird.

 

Die Satzung ist seit 20.08.2013 rechtskräftig.