Planen, Bauen, Wohnen

Informationen rund um das Thema Bauantrag

Sie wollen einen Neu-, An- oder Umbau erstellen?

 

Ermittlung der Bodenrichtwerte

Die Bodenrichtwerte werden gemäß § 193 Abs. 5 BauGB und § 12 Abs. 1 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung – BayGaV) alle zwei Jahre durch den Gutachterausschuss des Landratsamtes Freising ermi

 

Grundsteuer in Bayern – Änderungen am Grundbesitz melden

Um eine gerechte Verteilung der Grundsteuer zu gewährleisten, sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, Änderungen am Grundbesitz dem Finanzamt mitzuteilen.

 

Wohnberatung - Barrieren verhindern

Sicher und selbstbestimmt zu Hause wohnen bleiben.